Nach VfGH-Ablehnung der Verfassungsbeschwerden gegen die Werbeabgabe
Der Verband Österreichischer Zeitungen und seine Mitgliedsmedien bedauern die heute bekanntgegebene Ablehnung der Behandlung von 23 Verfassungsbeschwerden gegen die Werbeabgabe. "Die Entscheidung des VfGH ist als höchstgerichtliche Entscheidung rechtlich zu akzeptieren. Allerdings ist sehr bedauerlich, dass diese in einer sehr komplexen Materie offensichtlich ohne tiefe Befassung mit der faktischen Situation am Werbemarkt erfolgt ist, denn sie bestätigt die Wettbewerbsverzerrung, die wir seit Jahren aufzeigen", so VÖZ-Präsident Thomas Kralinger in einer ersten Stellungnahme am 25. Oktober 2017.