Betrifft ePaper und Paywalls von Onlineportalen der Medien
Ab 01.01.2020 gilt der reduzierte Umsatzsteuersatz von 10% auch für elektronische Publikationen. Der reduzierte Steuersatz erfasst nicht nur klassische ePaper sondern auch Paywalls von Onlineportalen der Medien verlegerischer Herkunft, solange schriftliche lesbare Elemente das dominierende Element sind und nicht der Charakter einer Recherchedatenbank im Vordergrund steht. Mit dieser Umsetzung wurde die unionsrechtliche Ermächtigung in Österreich im maximalen Umfang genützt.