Die Bundesregierung hat am Samstag, den 31.10.2020 den zweiten Lockdown, ab Dienstag, 03.11.2020, 0 Uhr, verkündet. Der Lockdown ist Bestandteil eines Pakets von Maßnahmen, welches in der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung, kurz COVID-19-SchuMaV, geregelt ist. Durch die COVID-19-SchuMaV wird die bisherige COVID-19-Maßnahmenverordnungen samt der Änderungen, die ursprünglich am 7. November hätten in Kraft treten sollen, vorübergehend außer Kraft gesetzt.