Ohne die geplanten Anpassungen hätte die DSGVO unter anderem zu erheblichen Problemen für investigativen Journalismus geführt. „Der VÖZ hat stets davor gewarnt, dass unter dem Deckmantel des Datenschutzes eine Metternich-Medienbehörde entstehen könnte“, so Kralinger.
Der Art. 85 DSGVO berechtigt die EU-Mitgliedstaaten durch nationale Sonderregelungen den erforderlichen Ausgleich zwischen Datenschutz einerseits und Medien- und Meinungsäußerungsfreiheit andererseits sicherzustellen. „Es ist medien- und demokratiepolitisch richtig, diesen Spielraum auch auszunutzen“, ergänzt VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger. „Journalistische Recherche kann dadurch auch in Zukunft nicht von übereifrigem Datenschutz verhindert werden.“