Neue Regelungen seit 8.11.2021
3G am Arbeitslatz, 2G bei überbetrieblichen Zusammenkünften
VOM 9. November 2021
Bereits seit 1. November 2021 gilt am Arbeitsplatz die „3G-Regel“ - für das Betreten des Arbeitsortes durch Arbeitnehmer und Betriebsinhaber ist ein Nachweis darüber erforderlich, dass man vollständig geimpft, getestet oder genesen ist. Am 7. November wurde die 3G-Regel durch eine Verordnung nachgeschärft und für weite Bereiche des öffentlichen Lebens, einschließlich Zusammenkünften ab 26 Personen, die 2G Regel aktiviert.
Am Arbeitsplatz (3G) gelten neben Impf- und Genesungsnachweis weiterhin auch Tests: PCR-Tests für 72 Stunden (in Wien nur 48 Stunden) und Antigentestes von befugten Stellen für 24 Stunden (Wohnzimmertests gelten nicht). Antikörpertests (bisher 90 Tage als 3G-Nachweis gültig) gelten nicht mehr.
Für Zusammenkünfte ab 26 Personen gilt nun 2G: geimpft oder genesen. Die 2G-Regel für Zusammenkünfte erfasst neben Veranstaltungen auch Sitzungen mit „externen“ Teilnehmern. Zusammenkünfte ab 51 Personen sind mindestens eine Woche vorher bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen, es ist ein COVID-Beauftragter zu ernennen und ein Präventionskonzept zu bestellen; Veranstaltungen ab 251 Personen sind bewilligungspflichtig.
Impfnachweise gelten künftig nur neun Monate (270 Tage) nach der Vollimmunisierung statt bisher zwölf (360 Tage).
Hier finden Sie eine ausführliche Information über 3G am Arbeitsplatz und 2G bei beruflichen Veranstaltungen.