Die kollektivvertraglichen Wochenlöhne werden rückwirkend mit 1. April 2018 um 2,7 Prozent erhöht. Bestehende Überzahlungen bleiben aufrecht (Parallelverschiebung). Die Laufzeit der Lohntabellen beträgt 12 Monate.
Zu den rahmenrechtliche Verbesserungen zählen folgende Punkte:
- 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten für die Bemessung aller dienstzeitabhängigen Ansprüche
- Einmal jährlich Arbeitskleidung vom Dienstgeber
- Rechtsanspruch auf Familienzeit (Papamonat)