VÖZ und GPA-djp einigen sich auf Gehaltsplus ab 1. April 2018
3. April 2018

Gehälter der kaufmännischen Zeitungsangestellten steigen um 2,7 Prozent

Mit 1. April 2018 werden die Mindestgrundgehälter für die 2.700 kaufmännischen Angestellten bei Tages- und Wochenzeitungen und deren Online- und Nebenausgaben um 2,7 Prozent angehoben. Darauf einigten sich der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) in ihrer dritten Kollektivvertrags-Verhandlungsrunde Ende März 2018.

Neben der Erhöhung der Mindestgrundgehälter werden auch die Summe aller bisherigen Quinquennienbeträge und die Lehrlingsentschädigung um 2,7 Prozent erhöht. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 12 Monate.

„Die allgemein positive Konjunkturlage kann über die spezifischen strukturellen Herausforderungen in unserer Branche nicht hinwegtäuschen. Insofern wurde mit diesem Abschluss der Rahmen des gerade noch Möglichen weitestgehend ausgereizt“, so Claudia Gradwohl, die Verhandlungsleiterin der Arbeitgeberseite.

„2,7 Prozent Gehaltserhöhung ist ein Ergebnis, das die Kaufkraft der Beschäftigten in der Branche stärkt. Die Wirtschaft wächst und es ist nur fair, wenn die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben das am Konto spüren“, kommentiert GPA-djp Verhandlungsleiter Alois Freitag den Abschluss.