AUSSCHREIBUNG DES 19. KINDERNOTHILFE-MEDIENPREISES
7. Februar 2017

Kinderrechte stärken und jetzt bewerben

Die Kindernothilfe ruft zur Teilnahme am 19. Medienpreis auf. Bis zum 31. Mai 2017 können sich Journalisten und Autoren, die im Jahr 2016 einen Beitrag zum Thema Kinderrechte und Kindesrechtsverletzungen in Deutschland, Österreich, der Schweiz oder Luxemburg erstveröffentlicht haben, um den Medienpreis der Kindernothilfe bewerben.

Eine unabhängige, hochkarätig besetzte Jury vergibt den Medienpreis in den Kategorien TV, Hörfunk, Print und Online. Außerdem verleiht eine Kinderjury ihren eigenen Preis an Journalisten, deren nonfiktionale Beiträge sich explizit an Kinder richten.

Eine unabhängige Fachjury entscheidet über Nominierungen und Preisträger. Den Preis der Kinderjury vergeben Schüler zwischen neun und elf Jahren an Beiträge, die sich in Kindermedien (Fernsehen, Hörfunk, Print oder Online) mit dem Thema Kinderrechte und deren Missachtung beschäftigen.

Mit seinem Medienpreis „Kinderrechte in der Einen Welt“ rückt das international tätige Kinderhilfswerk erneut die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf Beiträge, die sich mit den Themen Kinderrechte und Kindesrechtsverletzungen auseinandersetzen. Dabei soll besonders innovativem Onlinejournalismus eine größere Bedeutung zugemessen werden.

Nicht zulässig sind fiktionale Arbeiten sowie Beiträge, die die Arbeit der Kindernothilfe zum Thema haben. Verliehen wird der 19. Medienpreis „Kinderrechte in der Einen Welt“ Anfang. November 2017 in Berlin. Das Preisgeld in Höhe von insgesamt 12.500 Euro wird von engagierten Unterstützern der Kindernothilfe zur Verfügung gestellt.