„Weniger Abwechslung für das Publikum und langfristig höhere Preise für die gesamte Werbewirtschaft – über die Konsequenzen einer noch drastischeren Konzentration am Fernsehmarkt sollten sich die Wettbewerbshüter keine Illusionen machen“, so Grünberger. Ob die geplante Fusion kartellrechtlich überhaupt genehmigungsfähig ist, erscheint für Grünberger noch klärungsbedürftig: „Redaktionelle und publizistische Medienvielfalt braucht vor allem die Vielfalt selbständiger nicht verbundener Medienunternehmen, durch die eine Berichterstattung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Meinungen gewährleistet wird.“
Dass die weitere Konzentration – wie vom Kartellgesetz in solchen Fällen gefordert – notwendig und volkswirtschaftlich gerechtfertigt sei, lässt Grünberger nicht gelten: „Schließlich haben bereits mehrere Akteure ihr – kartellrechtlich weitaus unbedenklicheres – Kaufinteresse bekundet. Eine Einstellung des Senders ATV steht damit ohnedies nicht mehr im Raum.“