Rückwirkend mit 1. April 2026 werden die kollektivvertraglichen Wochenlöhne im Expeditbereich ebenso wie die Monatslöhne und -gehälter im Zeitungsdruckbereich um 2,7 % angehoben.
Bei Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in Zeitungsdruckereien werden neben dem Mindestgrundgehalt auch die bisherigen Quinquennienbeträge um 2,7 Prozent erhöht. Zusätzlich wird im Kalenderjahr 2026 einmalig ein arbeitsfreier Tag gewährt.
Details finden sich hier: https://voez.at/politik-recht/kollektivvertraege/