ORF-GREMIENREFORM
25. Oktober 2023

VfGH-Erkenntnis bestätigt VÖZ-Forderung nach Gremienreform

In seinem Erkenntnis vom 10. Oktober kommt der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zum Schluss, dass Teile der Bestellung und Zusammensetzung sowohl des ORF-Stiftungs- als auch des ORF-Publikumsrats verfassungswidrig sind.
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Der Verband Österreichischer Zeitungen sieht im Erkenntnis des VfGH vom 10. Oktober eine eindeutige Bestätigung seines Fünf-Punkte-Programms zum ORF. „Eine Gremienreform sowie die Entpolitisierung und Verkleinerung des Stiftungsrates ist eine der Kernforderungen unseres Fünf-Punkte-Programms, das wir bereits im Mai vorgelegt haben“, sagt VÖZ-Präsident Markus Mair in einer ersten Reaktion auf das VfGH-Erkenntnis.

Mair: „Es braucht endlich eine umfassende ORF-Reform“

Laut VfGH sind Teile der Bestellung und Zusammensetzung sowohl des ORF-Stiftungs- als auch des Publikumsrats als verfassungswidrig einzustufen. Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31. März 2025 Zeit, diese Regelungen zu reparieren. „Dass eine umfassende ORF-Reform mehr als überfällig ist, wird nun auch durch den VfGH bestätigt“, betont Mair. „Schließlich ist der ORF bei der Berichterstattung zur Objektivität und Unabhängigkeit gegenüber den politischen Parteien und Lobbys verpflichtet, dies sollte sich auch in der Bestellung und Zusammensetzung der Gremien entsprechend widerspiegeln. Hier ist zur Stärkung der Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Marktteilnehmers nicht nur die Überarbeitung der Gremien, sondern eine Gesamtreform erforderlich.“