„Die Ziele des EMFA sind zwar richtig und unterstützenswert, stellen Pressefreiheit und Medienvielfalt doch die Grundpfeiler unserer demokratischen Gesellschaft dar. Allerdings ist Medienregulierung per EU-Verordnung dafür der falsche Weg“, betont VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger.
Der sogenannte Media Freedom Act bedroht nämlich die unternehmerische Freiheit von Zeitungsverlagen durch Vorschriften über die interne Arbeitsweise und Organisation von Medienunternehmen. Auch die redaktionelle Freiheit ist durch den Kommissionsvorschlag bedroht – etwa durch Eingriffe in das Redaktionsgeheimnis, die die klaren und strikten Regelungen in Österreich diesbezüglich aufweichen würden. „Beim Thema Redaktionsgeheimnis sehen wir nach Durchsicht der 237 Änderungsanträge des Europäischen Parlaments Ansätze für eine Verbesserung zum Kommissionsvorschlag, allerdings nehmen wir mit Sorge zur Kenntnis, dass das Europäische Parlament in Zeiten wirtschaftlicher Turbulenzen die Deckelung von Werbeumsätzen vorschlägt“, so Grünberger.
Grundsätzlich sollte die Zuständigkeit für die inhaltliche Medienregulierung laut VÖZ Angelegenheit der Mitgliedstaaten bleiben. „Als Begründung für die Etablierung des Media Freedom Act werden regelmäßig die Verhältnisse in Ungarn und Polen angeführt. Allerdings besteht in der überwiegenden Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten kein Grund für eine solche Maßnahme, schließlich gibt es dort ein funktionierendes Mediensystem. Dieses darf nicht aufs Spiel gesetzt oder durch die vorgeschlagenen Standards gar untergraben werden. Wir appellieren daher an die Verhandlerinnen und Verhandler auf EU-Ebene im Trilog, mit Augenmaß dafür zu sorgen, dass die Pressefreiheit nach westeuropäischen Standards gewahrt bleibt“, sagt Grünberger abschließend.