Homeoffice Gesetz
18. Februar 2021

Homeoffice Gesetz: Entwurf veröffentlicht

Am 15. Februar 2021 wurde das lange angekündigte Homeoffice Gesetz in Eilbegutachtung geschickt, die Begutachtungsfrist endet bereits am 19. Februar 2021. Die Regelungen sollen mit 01. April 2021 in Kraft treten.

Das neue Gesetz regelt arbeits-, sozial- und steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Homeoffice wie im Folgenden dargestellt. Die wichtigsten Regelungen:

  • Homeoffice setzt weiterhin eine (schriftliche!) Vereinbarung voraus.
  • Erforderliche digitale Arbeitsmittel können pauschal mit 3 Euro pro Tag , max. 300 Euro pro Jahr, abgegolten werden.
  • Die Haftungserleichterungen des Dienstnehmer-Haftpflichtgesetzes werden auf Angehörige und Haustiere erstreckt.
  • Die Arbeitnehmerschutzvorschriften gelten wie bisher auch im Homeoffice, Arbeitsinspektoren können dieses aber nicht ohne Zustimmung des Dienstnehmers betreten.
  • Das Homeoffice-Gesetz bringt keine neuen Arbeitszeitregelungen, das Arbeitszeitgesetz ermöglicht (schon bisher) tätigkeitsbezogene Saldoaufzeichnungen.
  • Für Dienstnehmer werden Steuerbegünstigungen im Zusammenhang mit Homeoffice geschaffen.
  • Arbeitsunfälle im Homeoffice (einschließlich Wegunfälle, z.B. zum Lebensmitteleinkauf, Arzt, Kindergarten) unterliegen der Unfallversicherung.

Das Gesetz muss noch im Parlament beschlossen werden, wesentliche Änderungen sind nicht mehr zu erwarten. Detaillierte Informationen zu den neuen Regelungen finden sie hier.