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6. Februar 2020

Praktikerworkshop DSGVO: Verhaltensregeln für Medienunternehmen

Der genehmigte Code of Conduct und die Datenschutz-Leitjudikatur für Medienunternehmen: Die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“) brachte ab Mai 2018 strenge Compliance-Vorschriften, aber auch Rechtsunsicherheit in vielen Fragen des operativen Geschäfts.

Eineinhalb Jahre später gibt es nun Antworten auf so manche Frage: Die Datenschutzbehörde hat die von VÖZ und ÖZV verfassten DSGVO-Verhaltensregeln für Presse- und Magazinmedienunternehmen genehmigt und es liegen Entscheidungen des EuGH und der DSB zu wesentlichen Auslegungsfragen im Zusammenhang mit Onlinemedien vor.

Anhand der DSGVO-Verhaltensregeln für Presse- und Magazinmedienunternehmen und der für Medienunternehmen relevanten Leitentscheidungen des EuGH, der österreichischen Datenschutzbehörde und ausländischer Datenschutzbehörden liefert dieses Seminar Antworten auf Fragen von Praktikern: Welche Verarbeitungstätigkeiten in den Bereichen Werbung, Vermarktung und Vertrieb sind ohne Einwilligung erlaubt? Welche Strategien zur Akquise von Consents sind rechtskonform? Wie weit reicht die Journalismusausnahme? Welche Sanktionen wurden bisher für DSGVO-Verstöße verhängt?

Referent:

Mag. Paul Pichler

Mag. Paul Pichler ist auf Rechtsfragen der Medienunternehmen spezialisierter Rechtsanwalt und ständiger Berater des Verbands Österreichischer Zeitungen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt umfasst die Bereiche Medien- und Rundfunkrecht, Datenschutz, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht, IT-Recht, Arbeitsrecht und Verbraucherrecht. Er ist vom VÖZ entsandter Vertreter in der österreichischen Presseförderungskommission sowie beim IAB

Termine:

Montag, 30. März 2020 von 15.00-17.30 Uhr

Veranstaltungsort:

VÖZ-All Media Service GmbH
Schottenring 12, Top 5, 1010 Wien, Österreich

Teilnehmerzahl:

6-10

Kosten pro Teilnehmer:

EUR 250,- (für VÖZ und ÖZV-Mitglieder) / EUR 390,- (regulärer Preis)
Preise zzgl. 20% USt.