„Das in der Urheberrechtsrichtlinie enthaltene Leistungsschutzrecht kann ein wichtiges Instrument für die Vergütung von genutzten Inhalten darstellen, wobei die generelle Ausnahme von Verlinkungen ein Stolperstein für faire Verhandlungen mit großen Tech-Plattformen darstellen kann“, so Mair.
Laut VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger werde man nun auch die finalen Schritte im EU-Gesetzgebungsprozess noch äußerst aufmerksam begleiten: „Die im Verhandlungsmarathon erzielte Einigung soll nun noch vom Parlament und den EU-Mitgliedsstaaten bestätigt werden. Dieser Kompromiss stellt zumindest die Basis für die weitere nationale Ausgestaltung dar.“