VÖZ empfing Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustiziare in Wien
12. November 2018

„Wichtiger Austausch in Zukunftsfragen“

Die 123. Arbeitstagung der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare (AGVJ) fand auf Einladung des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) von 8. bis 10. November 2018 im Palais Niederösterreich in Wien statt. Egal ob im Datenschutz, Vertrieb oder Urheberrecht – VÖZ-Präsident Markus Mair betonte bei seiner Begrüßungsrede die hohe Relevanz eines praxisrelevanten Austausches im Hinblick auf aktuelle und zukünftige Herausforderungen für die Medienbranche.
Der Vorsitzende des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare Simon Haug, VÖZ-Präsident Markus Mair und der Wiener Rechtsanwalt Michael Borsky

Die AGVJ ist eine im Jahre 1958 gegründete Vereinigung von Juristen, die entweder bei einem Presseverlag festangestellt sind oder als externe Anwälte dauerhaft für Presseverlage tätig sind. Die Arbeitsgemeinschaft dient insbesondere dem gegenseitigen Austausch über praxisrelevante rechtliche Probleme der Branche aus Sicht der Presseverlage. Sie diskutiert im Interesse der Presseverlage liegende, praxisrelevante Lösungen und bereitet diese vor.

Datenschutz und Medienrecht

„Die Themen, mit denen sich Ihre Arbeitsgemeinschaft heute hier in Wien beschäftigt, sind durchwegs auch Themen der Verbandspolitik des Verbands Österreichsicher Zeitungen“, so Mair. Gerade die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) habe gezeigt, wie wichtig eine fachlich fundierte Verbandsarbeit sei. Nicht zuletzt aufgrund des intensiven Einsatzes des VÖZ sei es im April 2018 kurz vor Inkrafttreten der DSGVO gelungen, unter dem Deckmantel des Datenschutzes eine Metternich-Medienbehörde zu verhindern. Buchstäblich im letzten Moment konnte in Österreich ein Medienprivileg ohne Wenn und Aber erreicht werden.

So steht im Paragraph 9 des österreichischen Datenschutzgesetzes heute, dass sämtliche Kapitel der DSGVO, hinsichtlich derer die DSGVO ein Medienprivileg zulässt, auf journalistische Datenverarbeitung durch Medienunternehmen und ihre Mitarbeiter ohne Wenn und Aber unanwendbar sind. Außerdem ist klargestellt, dass die Datenschutzbehörde bei der Ausübung ihrer Überwachungsbefugnisse das Redaktionsgeheimnis zu beachten hat. Dennoch werfe die DSGVO nach wie vor Fragen für die nachhaltige Entwicklung von Online-Geschäftsmodellen auf – etwa bei der Opt-In Pflicht für Werbecookies.

Faires Leistungsschutzrecht nicht verwässern lassen

Auch über die Copyright in the Single Market-Richtline wurde bei der Tagung diskutiert. Die Experten unterstrichen hier die zentrale Rolle der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft. Es gelte nun sicherzustellen, dass die US-Konzerne das positive Votum im EU-Parlament in der Nachspielzeit nicht mehr umdrehen können. Das Leistungsschutzrecht dürfe in seinem Kern nicht verwässert werden.

Die AGVJ tagte und tagt zweimal jährlich auf Einladung von Medienunternehmen. Sie hat aktuell ca. 200 Mitglieder, die sich vornehmlich aus Presseverlagsjuristen zusammensetzen. Um das Erkenntnisspektrum abzurunden, gibt es jedoch auch Mitglieder angrenzender Medienbranchen wie aus der Buchverlagsbranche (Börsenverein, Fischer Verlag, Random House) sowie großer Fernsehsender (ZDF, RTL). Die Mitglieder tauschen sich auch zwischen den Tagungen über Erfahrungen und Urteile aus. Die Grundlage für das Netzwerk sind die Tagungen und die dort gegebenen Möglichkeiten des persönlichen Kennenlernens.