Der Vorstand des Verbands Österreichischer Zeitungen (VÖZ) hat einstimmig den Beschluss gefasst, als Kollektivvertragspartei auf Arbeitgeberseite von seinem sozialpartnerschaftlich vereinbarten Recht Gebrauch zu machen und den Kollektivvertrag für Redakteurinnen und Redakteure und den Gesamtvertrag für Ständig Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Wirkung zum Jahresende 2023 zu kündigen.
Im Kündigungsschreiben an die Gewerkschaft bietet der Vorstand des Verlegerverbands der Gewerkschaft GPA als Vertreterin der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jedoch verbindlich an, die Laufzeit aus Arbeitgebersicht vollumfänglich bis 30. Juni 2024 zu verlängern, um entsprechende Verhandlungen zu einer Neugestaltung des KV zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass sich für die einzelne Dienstnehmerin bzw. den einzelnen Dienstnehmer zunächst nichts ändert.
„Medien verlegerischer Herkunft sehen sich seit mehr als 20 Jahren angesichts der digitalen Transformation mit einer dramatischen Veränderung des Marktumfelds konfrontiert. Durch die zunehmende Umstellung auf das digitale Zeitungswesen befinden wir uns einerseits in einer direkten Konkurrenzsituation mit den internationalen digitalen Plattformen wie Google, Meta und Co. Andererseits erschwert das digitale Gratisangebot des künftig mit rund 810 Mio. Euro beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks die Transformation der Werbeerlöse“, sagt VÖZ-Präsident Markus Mair.
Erhalt der Medienvielfalt: KV muss herrschenden Gegebenheiten angepasst werden
Parallel dazu gelte es, massive Kostensteigerungen in allen Unternehmensbereichen zu bewältigen, die aufgrund der sinkenden Gesamtumsätze die Medienhäuser verlegerischer Herkunft zusätzlich belasten würden. Durch die digitale Transformation stehe man darüber hinaus vor einer unerlässlichen Veränderung in Aufbau und Ablauf von Arbeitsprozessen in den Redaktionen: Diese müssten von ihrer Ausrichtung auf die Produktion von Printerzeugnissen rasch und nachhaltig auf die Erstellung von Inhalten für alle Kanäle umgestellt werden. Der Kollektivvertrag in der derzeit gültigen Form bildet diese Realitäten nicht ab.
Zum Erhalt der Pressevielfalt in Österreich braucht es eine Reform des Kollektivvertrags, damit dieser künftig den Anforderungen des heutigen globalen, digitalen Medienmarkts entspricht und den Medienhäusern verlegerischer Herkunft die fortschreitende digitale Transformation ermöglicht. „Unser gemeinsames sozialpartnerschaftliches Ziel muss es sein, den Rahmenvertrag so zu gestalten, dass einerseits der betriebliche Fortbestand und dadurch die Medien-, Titel- und Meinungsvielfalt in Österreich ausreichend gesichert werden, und andererseits eine größtmögliche Zahl an Beschäftigten in der Branche gehalten werden kann“, betont VÖZ-Geschäftsführer Grünberger. „Daher schlagen wir der Gewerkschaft vor, umgehend in ernsthafte Verhandlungen zum Rahmenrecht einzutreten, die auch die Tarifverhandlungen inkludieren, um dieses engagierte Ziel bis zum 30. Juni kommenden Jahres zu erreichen.“