Kollektivvertrag

für die bei österreichischen Tages- und Wochenzeitungen und deren Nebenausgaben sowie redaktionellen digitalen Angeboten angestellten Redakteure, Redakteursaspiranten und Dienstnehmer des technischen-redaktionellen Dienstes

Der Verband Österreichischer Zeitungen und die Journalist:innengewerkschaft in der GPA haben sich nach intensiven Verhandlungen in den vergangenen sechs Monaten auf einen Teilabschluss für den Kollektivvertrag der Redakteurinnen und Redakteure sowie den Gesamtvertrag für ständig freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geeinigt. Dieser sieht Folgendes vor:

Vereinbart wurde, dass mit Wirkung vom 1. Juni 2024 die kollektivvertraglichen Mindestgehälter auf allen Tarifstufen um 244 Euro erhöht werden. Die Quinquenniensummen werden im heurigen Jahr nicht valorisiert, zudem gilt für diese in Zukunft ein abgeflachtes Schema. Das Gehalt für Redaktionsaspirantinnen und Redaktionsaspiranten wurde auf 3.000 Euro erhöht.

Auch im Bereich der Arbeitszeitregelung erzielten die Vertreterinnen und Vertreter der Unternehmen sowie der Gewerkschaft eine Einigung, die beispielsweise eine Flexibilisierung bei Gleitzeitvereinbarungen und Dienstplänen bringt. Darüber hinaus wurde ein Kündigungsverzicht bis 30. Juni 2025 vereinbart.