Die überwiegende Anzahl der Zeitungsartikel ist nach dem Urheberrechtsgesetz (§§ 1, 2) als „eigentümliche, geistige Schöpfung auf dem Gebiet der Literatur“ (Werke) geschützt. Die ausschließlichen Rechte zur Vervielfältigung oder zur Verbreitung von Zeitungsartikeln liegen in der Regel originär (oder durch Übertragung der Rechte seitens der Urheber (Verfasser)) bei den Verlagen.
Es ist daher bei der Nutzung von Presseartikeln, die über den eigenen Gebrauch hinausgeht und nicht unter die gesetzlichen Ausnahmebestimmungen fallen, jedenfalls die Zustimmung des Rechteinhabers einzuholen.
In das PDN-System, das 2002 vom VÖZ in Kooperation mit Institutionen, Firmen und PR-Beratern ausgearbeitet wurde, sind rund 95 Zeitungen und Magazine eingebunden. Mit Abschluss eines PDN-Lizenzvertrages erhalten Lizenznehmer die nicht-ausschließliche urheberrechtliche Bewilligung, Ausschnitte aus Zeitungen und Zeitschriften für eigene Zwecke der Mediendokumentation zu nutzen.
Wann ist eine PDN-Lizenzvereinbarung erforderlich?
- Wenn Papierkopien von Zeitungsartikeln über den eigenen Gebrauch (mehr als zehn Kopien) hinaus erstellt und verbreitet werden oder
- wenn Zeitungsartikel digital abgespeichert werden (sofern dies nicht nur ausschließlich für den privaten Gebrauch erfolgt) bzw. wenn digitale Kopien weiterverbreitet und/oder der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (Intranet, Internet).
Wie kann eine PDN-Lizenzvereinbarung bezogen werden?
Ein PDN-Lizenzvertrag kann direkt über den Verband Österreichischer Zeitungen oder über die beauftragten Medienbeobachter bzw. PR-Berater – sofern diese mit dem VÖZ zusammenarbeiten – abgeschlossen werden.
Nachstehende Medienbeobachter bieten derzeit in Kooperation mit dem VÖZ eine direkte Abwicklung von PDN-Lizenzvereinbarungen an:
- APA DeFacto Datenbank & Contentmanagement GmbH
- CLIP MEDIASERVICE GmbH.
- media|doc Medienbeobachtung GmbH
- Meta Communication International GmbH
- NRX pressrelations Österreich GmbH
- »OBSERVER« GmbH
Die APA hat die Abgeltung der Lizenzrechte bereits in ihre Angebote der Medienbeobachtung integriert. Kunden der APA benötigen daher keine zusätzliche PDN-Lizenzvereinbarung, sofern die Nutzung von Presseclippings nicht die mit der APA bestehende Vereinbrung übersteigt.
Selbstverständlich können auch selbständige Vereinbarungen mit den Rechteinhabern/Verlagen getroffen werden.