Der § 43 MedienG statuiert die Pflicht von jedem in Druckwerk, welches in Österreich erscheint, Bibliotheksstücke an die Österreichische Nationalbibliothek (2 Stück) abzuliefern. Bibliotheksstücke sind auch an die in der Pflichtablieferungsverordnung (BGBl. II Nr. 271/ 2009 geändert durch die Änderung der Pflichtablieferungsverordnung BGBl. II Nr. 95/ 2010) festgelegten Universitäts-, Studien-, oder Landesbibliotheken abzuliefern.