Die neue Qualitätsjournalismusförderung ist der Förderung des professionellen, sorgfältigen und faktenorientierten Journalismus in textbasierten Nachrichtenmedien gewidmet und sogenannten Universalmedien vorbehalten. Insgesamt stehen 20.042.500 Euro zur Verfügung.
Zielgruppen der Förderung sind
Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen und Online-Medien können, soweit sie alle Förderkriterien erfüllen, um folgende Förderungen gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) ansuchen:
Weiters sind im Rahmen des QJF-G noch Förderungen vorgesehen, um die Ausbildungs-, Medienkompetenz-, Forschungs- und Selbstkontrolleinrichtungen sowie Presseclubs ansuchen können. Diese Förderungen sind im QJF-G und in den Punkten 9-14 der QJF-Förderrichtlinien jeweils kompakt und abschließend geregelt.
Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) und den in Ausführung dazu von der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) erlassenen Richtlinien ersichtlich.
Ansuchen können ausschließlich innerhalb der ersten 3 Monate eines jeden Jahres (bis 31. März) eingebracht werden.
Die Einreichung kann ausschließlich online über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR GmbH erfolgen. Eine RTR-Benutzerkennung sowie eine elektronische Signatur sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.
Die Förderentscheidungen werden nach Empfehlung des Fachbeirates durch die KommAustria getroffen und im Anschluss veröffentlicht. Der Fachbeirat besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von drei Jahren ernannt werden, wobei zumindest zwei Mitglieder Frauen sein müssen.
RTR-GmbH / KommAustria
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