Qualitätsjournalismus-förderung

Die neue Qualitätsjournalismusförderung ist der Förderung des professionellen, sorgfältigen und faktenorientierten Journalismus in textbasierten Nachrichtenmedien gewidmet und sogenannten Universalmedien vorbehalten. Insgesamt stehen 20.042.500 Euro zur Verfügung.

Zielgruppen der Förderung sind

  • Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen und Online-Medien
  • Einrichtungen der journalistischen Aus- und Fortbildung
  • Presseclubs
  • Forschungs- und Bildungseinrichtungen (Medienforschungsprojekte)
  • Medienpädagogikeinrichtungen
  • Selbstkontrolleinrichtungen im Print- und Onlinebereich

 

Förderschienen

Medieninhaber:innen von Tages- und Wochenzeitungen, Magazinen und Online-Medien können, soweit sie alle Förderkriterien erfüllen, um folgende Förderungen gemäß Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) ansuchen:

  1. Journalismus-Förderung
  2. Inhaltsvielfalts-Förderung
  • für regionale Berichterstattung
  • für internationale und EU-Berichterstattung
  1. Förderung der Aus- und Fortbildung
  • Berufsbegleitende Aus- und Fortbildung (bei Medieninhaber:innen)
  • Ausbildung von Nachwuchsjournalist:innen (bei Medieninhaber:innen)
  1. Verteilung kostenfreier Abos im Rahmen der Medienkompetenz-Förderung

Weiters sind im Rahmen des QJF-G noch Förderungen vorgesehen, um die Ausbildungs-, Medienkompetenz-, Forschungs- und Selbstkontrolleinrichtungen sowie Presseclubs ansuchen können. Diese Förderungen sind im QJF-G und in den Punkten 9-14 der QJF-Förderrichtlinien jeweils kompakt und abschließend geregelt.

Förderungsvoraussetzungen

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Qualitäts-Journalismus-Förderungs-Gesetz (QJF-G) und den in Ausführung dazu von der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) erlassenen Richtlinien ersichtlich.

Einreichfrist

Ansuchen können ausschließlich innerhalb der ersten 3 Monate eines jeden Jahres (bis 31. März) eingebracht werden.

Einreichungsunterlagen

Die Einreichung kann ausschließlich online über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR GmbH erfolgen. Eine RTR-Benutzerkennung sowie eine elektronische Signatur sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung. 

Entscheidungen

Die Förderentscheidungen werden nach Empfehlung des Fachbeirates durch die KommAustria getroffen und im Anschluss veröffentlicht. Der Fachbeirat besteht aus fünf Mitgliedern, die von der Bundesregierung für die Dauer von drei Jahren ernannt werden, wobei zumindest zwei Mitglieder Frauen sein müssen.

Kontakt

RTR-GmbH / KommAustria
Qualitäts-Journalismus-Förderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

Qualitaetsjournalismusfoerderung@rtr.at

Tel.: +43 (0) 1 58058 – 495

Kontakt:

RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 – 158
Fax: +43 (0) 1 58058 – 9158
erich.koenig@rtr.at