Publizistikförderung
Förderungsvoraussetzungen
Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 ersichtlich
Einreichfrist
Ansuchen können innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden.
Nachfristen können aufgrund der Gesetzeslage nicht gewährt werden.
Einreichungsunterlagen
Formulare, Belegexemplare, Verlagsaufzeichnungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Auszahlung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.
Entscheidung
Die Entscheidung über die Zuteilung der Förderungsmittel trifft die KommAustria. Sie hat bei ihrer Entscheidung auf die Vorschläge des Publizistikförderungsbeirates Bedacht zu nehmen.
Kontakt:
RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 – 158
Fax: +43 (0) 1 58058 – 9158
erich.koenig@rtr.at
Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162
Fax: +43 (0) 1 58058-9162
dagmar.karrer@rtr.at