Publizistikförderung

Im Rahmen der Publizistikförderung werden periodische Druckschriften gefördert, die mindestens viermal und höchstens vierzigmal pro Jahr erscheinen und sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen Themen befassen. Gesetzliche Grundlage ist der Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984.

Förderungsvoraussetzungen

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 ersichtlich

Einreichfrist

Ansuchen können innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden.

Nachfristen können aufgrund der Gesetzeslage nicht gewährt werden.

Einreichungsunterlagen

Formulare, Belegexemplare, Verlagsaufzeichnungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

Auszahlung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.

Entscheidung

Die Entscheidung über die Zuteilung der Förderungsmittel trifft die KommAustria. Sie hat bei ihrer Entscheidung auf die Vorschläge des Publizistikförderungsbeirates Bedacht zu nehmen.

Kontakt:

RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 – 158
Fax: +43 (0) 1 58058 – 9158
erich.koenig@rtr.at

Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162
Fax: +43 (0) 1 58058-9162
dagmar.karrer@rtr.at