Publizistikförderung

Im Rahmen der Publizistikförderung werden periodische Druckschriften gefördert, die mindestens viermal und höchstens vierzigmal pro Jahr erscheinen, sich vorwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen (religiösen) Fragen beschäftigen und sich nicht ausschließlich an ein Fachpublikum wenden. Gesetzliche Grundlage ist der Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984

Förderungsvoraussetzungen

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Abschnitt II des Publizistikförderungsgesetzes 1984 ersichtlich. 

Einreichfrist

Ansuchen können innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden.

Nachfristen können aufgrund der Gesetzeslage nicht gewährt werden.

Einreichungsunterlagen

Förderansuchen können seit dem Jahr 2021 über das von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellte Online-Formular eingebracht werden. 
Die RTR-Benutzerkennung und die elektronische Signatur sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung. Erforderlich sind neben den Formularen Belegexemplare, Verlagsaufzeichnungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.

Auszahlung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.

Entscheidung

Die Entscheidung über die Zuteilung der Förderungsmittel trifft die KommAustria. Sie hat bei ihrer Entscheidung auf die Empfehlungen des Publizistikförderungsbeirates Bedacht zu nehmen.

Kontakt:

RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 – 158
Fax: +43 (0) 1 58058 – 9158
erich.koenig@rtr.at

Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162
Fax: +43 (0) 1 58058-9162
dagmar.karrer@rtr.at