Im Rahmen der Publizistikförderung werden periodische Druckschriften gefördert, die mindestens viermal und höchstens vierzigmal pro Jahr erscheinen und sich überwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen Themen befassen. Gesetzliche Grundlage ist der Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984.
Formulare, Belegexemplare, Verlagsaufzeichnungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.
Die Entscheidung über die Zuteilung der Förderungsmittel trifft die KommAustria. Sie hat bei ihrer Entscheidung auf die Vorschläge des Publizistikförderungsbeirates Bedacht zu nehmen.
RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
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