Presseförderung

Gesetzliche Grundlage der Bundespresseförderung ist das mit 1. Jänner 2004 in Kraft getretene Presseförderungsgesetz 2004. Zuständig für die Presseförderung des Bundes ist die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria).

Das Presseförderungsgesetz 2004 sieht neben der Vertriebsförderung für Tages- und Wochenzeitungen (Abschnitt II) und einer besonderen Förderung zur Erhaltung der regionalen Vielfalt der Tageszeitungen (Abschnitt III) eine Reihe von Maßnahmen zur Qualitätsförderung und Zukunftssicherung (Abschnitt IV) vor.

Verleger von Tages- und Wochenzeitungen können unter dem Titel „Qualitätsförderung und Zukunftssicherung“

  • Zuschüsse zu den Ausbildungskosten für Nachwuchsjournalisten
  • Zuschüsse zu den Kosten angestellter Auslandskorrespondenten und
  • eine Refundierung für die Gratisabgabe von Tages- und Wochenzeitungen an Schulen

erhalten.

Gefördert werden können auch Vereinigungen, die sich die Leseförderung zum ausschließlichen Ziel gesetzt haben, Vereinigungen der Journalistenausbildung und Presseklubs sowie Forschungsprojekte auf dem Gebiet des Pressewesens.

Förderungsvoraussetzungen

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004 und den in Ausführung dazu von der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) erlassenen Richtlinien ersichtlich.

Einreichfrist

Ansuchen können innerhalb der ersten drei Monate eines jeden Jahres bei der KommAustria eingebracht werden.

Einreichungsunterlagen

Formulare, Belegexemplare, Verlagsaufzeichnungen, Bestätigung der Auflagezahlen, Statuten und Mitgliederverzeichnis, Projektunterlagen, Tätigkeitsnachweis, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Rechnungsabschluss.

Auszahlung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in zwei gleich hohen Teilbeträgen, wobei der zweite Teilbetrag spätestens im November ausbezahlt wird.

Entscheidung

Die Entscheidung über die Zuteilung der Förderungsmittel trifft die KommAustria. Davor hat sie ein Gutachten der Presseförderungskommission über das Vorliegen der Förderungsvoraussetzungen einzuholen.

Kontakt:

RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

Mag. Erich König
Tel.: +43 (0) 1 58058 – 158
Fax: +43 (0) 1 58058 – 9158
erich.koenig@rtr.at

Dagmar Karrer
Tel.: +43 (0) 1 58058-162
Fax: +43 (0) 1 58058-9162
dagmar.karrer@rtr.at