Der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation ist gemäß KommAustria-Gesetz (KOG) im Fachbereich Medien der RTR GmbH eingerichtet und soll zur Stärkung der Medienunternehmen und ihres digitalen Angebots beitragen sowie insgesamt die zentrale Rolle der Medien in einer modernen demokratischen Gesellschaft festigen.
Grundsätzlich wird unterschieden zwischen
Projektförderung mit den Förderzielen:
Gefördert werden Unternehmen, die im Zusammenhang mit einem konkreten Projekt die Verwirklichung eines oder mehrere Förderungsziele verfolgen und die Förderung nicht bloß zur Finanzierung von laufenden Geschäftstätigkeiten eingesetzt wird. Bedingung ist die regelmäßige Berichterstattung über die Verwendung der Mittel zur Erreichung der Förderungsziele.
Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004 und den in Ausführung dazu von der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) erlassenen Richtlinien ersichtlich.
Der Einreichtermin für das Förderjahr 2026 endete am 30. Juni 2025.
Die Einreichung kann ausschließlich online über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR GmbH erfolgen. Eine RTR-Benutzerkennung sowie eine elektronische Signatur sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung.
Entscheidung
Förderentscheidungen werden unter Berücksichtigung des Gesetzes, der Richtlinien und nach Stellungnahme des Fachbeirates durch den Geschäftsführer des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH getroffen.
Förderung Digitale Transformation
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien
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fonds-digitale-transformation@rtr.at
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