Fonds zur Förderung der digitalen Transformation

Der Fonds zur Förderung der digitalen Transformation ist gemäß KommAustria-Gesetz (KOG) im Fachbereich Medien der RTR GmbH eingerichtet und soll zur Stärkung der Medienunternehmen und ihres digitalen Angebots beitragen sowie insgesamt die zentrale Rolle der Medien in einer modernen demokratischen Gesellschaft festigen.

Grundsätzlich wird unterschieden zwischen

Projektförderung mit den Förderzielen:

  • Digitale Transformation (Maßnahmen zur Transformation und zum Ausbau der Digitalisierung der Medienlandschaft)
  • Digital-Journalismus (Maßnahmen zur Stärkung der journalistischen Tätigkeit in einer zunehmend digitalisierten Medienlandschaft)
  • Jugendschutz und Barrierefreiheit

 

Anreizförderung

Gefördert werden Unternehmen, die im Zusammenhang mit einem konkreten Projekt die Verwirklichung eines oder mehrere Förderungsziele verfolgen und die Förderung nicht bloß zur Finanzierung von laufenden Geschäftstätigkeiten eingesetzt wird. Bedingung ist die regelmäßige Berichterstattung über die Verwendung der Mittel zur Erreichung der Förderungsziele.

Förderungsvoraussetzungen

Die Förderungsvoraussetzungen sind aus dem Presseförderungsgesetz 2004 und den in Ausführung dazu von der Kommunikationsbehörde Austria (kurz: KommAustria) erlassenen Richtlinien ersichtlich.

Einreichfrist

Der Einreichtermin für das Förderjahr 2026 endete am 30. Juni 2025.

Einreichungsunterlagen

Die Einreichung kann ausschließlich online über das elektronische Einreichportal (eRTR-Portal) der RTR GmbH erfolgen. Eine RTR-Benutzerkennung sowie eine elektronische Signatur sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung. 

Auszahlung

  • Im Rahmen der Projektförderung kann auf Ansuchen von Förderungsweber:innen eine Vorauszahlung in Höhe von 50 Prozent der zuerkannten Förderung bei Vertragsabschluss zur Auszahlung gelangen. Die restlichen 50 Prozent werden nach Prüfung des Endberichts ausbezahlt.
  • Die Anreizförderung ist grundsätzlich bis spätestens 8 Wochen nach Zuerkennung auf das der Förderungswerber:innen angegebene Konto zur Auszahlung zu bringen.

Entscheidung

Förderentscheidungen werden unter Berücksichtigung des Gesetzes, der Richtlinien und nach Stellungnahme des Fachbeirates durch den Geschäftsführer des Fachbereichs Medien der RTR-GmbH getroffen.

Kontakt

Förderung Digitale Transformation
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

fonds-digitale-transformation@rtr.at

Kontakt:

Förderung Digitale Transformation
Mariahilfer Straße 77-79
A-1060 Wien

fonds-digitale-transformation@rtr.at