Politik & Recht

Neben wirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen sind vor allem auch Politik und Gesetzgebung – und das nicht nur im engeren medienpolitischen Sinn – für die Medien und den Medienstandort Österreich von grundsätzlicher Bedeutung.

Die Zuständigkeit im Bereich der Medienpolitik liegt auch in der Europäischen Union vorrangig bei den Mitgliedstaaten und dem nationalen Gesetzgeber. In jenen Fällen, in denen der Binnenmarkt betroffen ist, gibt es aber seitens der EU Richtlinien, die dann in der nationalen Gesetzgebung umgesetzt werden müssen: wie zum Beispiel die Fernsehrichtlinie, Rahmenregelungen für das Urheberrecht oder Werbeverbote.

Der VÖZ vertritt in allen branchenrelevanten Fragen die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder gegenüber den Organen des Staates, der Länder und Gemeinden, gegenüber den Behörden, den Kammern, der Wirtschaft und der Öffentlichkeit. Er wirkt konstruktiv und auch initiativ an der Gestaltung der Medienordnung in Österreich mit. Auf der Grundlage des umfassenden Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und des freien Informationszuganges bekennt sich der VÖZ zur Freiheit der Medien sowie zur Erhaltung und zum Ausbau der Medienvielfalt.

Freie Medien, die unabhängig, objektiv und sachlich berichten, sind für unsere Demokratie unverzichtbar.

Stärkung des Medienstandorts Österreich und Erhalt der Medienvielfalt

  • Die bestehende Förderstruktur im Medienbereich wird im Sinne einer einheit­lichen Förderstrategie mit dem Fokus auf Qualitätsjournalismus, Treffsicherheit, Zukunftsfähigkeit und Medienvielfalt weiterentwickelt.
  • Förderungen müssen klare Ziele verfolgen, weiterhin transparent vergeben werden und Anreize bieten, um Medienunternehmen zu unterstützen, langfristige Perspektiven zu entwickeln (Anreizförderung)
  • Weiterentwicklung der bestehenden Förderkriterien durch u. a. Aufnahme eines Redaktionsstatuts als Grundvoraussetzung
  • Voraussetzung für den Erhalt von Förderungen ist die nachhaltige wirtschaft­liche Überlebensfähigkeit des Medienunternehmens.
  • Eine Fokussierung der bestehenden Medienförderung durch z. B. Anhebung von Untergrenzen und / oder Anhebung von Obergrenzen
    • Ziel der Medienförderung ist die Schaffung eines resilienten Medienstandorts. Der Qualitätsjournalismus wird unabhängig von der Erscheinungsform weiter gefördert und unabhängige Medien werden unterstützt.
    • Medienunternehmen werden in der digitalen Transformation weiterhin unterstützt.
    • Die flächendeckende Zeitungszustellung in den Regionen soll sichergestellt sein; dafür wird ein Fördermodell zur Stärkung analoger Vertriebswege entwickelt.
    • Ausbau der Förderungen mit Schwerpunkt Innovation, um Medien-Start-ups und neuen Medienprodukten eine Chance zu geben
    • Fortsetzung der Unterstützung von NKR bei gleichzeitiger Erweiterung der Berichtspflichten (z. B. grundlegende Reichweiten, Zielgruppen, Ziele, Gehälter etc.)
    • Klarstellung hinsichtlich Zuständigkeiten Rundfunk und Telekom Regulie­rungsGmbh (RTR) und KommAustria
    • Medienzusammenschlüsse und Kooperationen werden erleichtert
  • Medienzusammenschlüsse sollen leichter möglich sein
  • Stärkung der Synergien zwischen Medienhäusern im nichtredaktionellen Bereich (Vertrieb, Werbung etc.) durch Änderungen im Kartellrecht
  • Sicherstellung der Inhaltsvielfalt
    • Evaluierung der Verordnung über Ereignisse von „erheblicher gesellschaftlicher Bedeutung“ (Fernseh-Exklusivrechtegesetz-Liste)
    • Prüfung einer Zweckwidmung von Mitteln aus der Digitalabgabe für Medien­förderung

 

Rasche Umsetzung des VfGH-Erkenntnisses zu den ORF-Gremien

  • Das Erkenntnis des VfGH betreffend die Zusammensetzung von Stiftungs- und Publikumsrat wird fristgerecht umgesetzt.
  • Die Bundesregierung entsendet 6 Stiftungsräte nach einer öffentlichen Aus¬schreibung.
  • Der Publikumsrat entsendet 9 Stiftungsräte.
  • Die Qualifikationserfordernisse der Stiftungsräte werden entlang der VfGH-Rechtsprechung neu gefasst.
  • Die Neubestellungsmöglichkeit nach Regierungswechsel wird gestrichen.
  • Die Besetzung des Publikumsrates erfolgt folgendermaßen: 14 Mitglieder werden direkt bestellt. Hierzu ist neben den 13 bisherigen Entsenderinnen und Entsendern ein zusätzliches Mitglied vom Dachverband der Sozialversicherungsträger zu entsenden.
  • Von der Bundesregierung werden repräsentativ weitere 14 Mitglieder aus den bestehenden Bereichen bzw. Gruppen bestellt.Für die Auswahl werden die Repräsentativitätskriterien gesetzlich nachgeschärft.
  • Ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis wird angestrebt.

 

Gesamtreform ORF

  • Der ORF wird unter Einbeziehung der Bevölkerung reformiert. Ziel ist, den ORF schlanker, digitaler, transparenter, bürgernäher, regionaler und nachhaltiger zu gestalten. Er soll weiterhin ein breites Publikum erreichen und damit einen Beitrag zur Stärkung der österreichischen Identität und Absicherung des österreichischen Medien- und Kreativstandorts leisten. Dafür wird auch die Kooperation mit privaten Medienunternehmen intensiviert. Der demokratische Auftrag, die Objektivität sowie die Unparteilichkeit des ORF werden gefestigt und seine Unabhängigkeit gestärkt.
  • Bürgerinnen- und Bürger- sowie Publikumsbeteiligung stärken
  • Stärkere Involvierung des Publikums durch z. B. jährliche Publikumsbefragungen und stärkere Einbeziehung in Publikumsformate
  • Breiter Diskurs mit den Bürgerinnen und Bürgern über Public Value
  • Effizienteres Beschwerdemanagement
    • Weiterentwicklung des öffentlich-rechtlichen Auftrags
  • Die öffentlich-rechtlichen Elemente im ORF sollen in allen Angeboten gestärkt werden.
  • Anpassung des öffentlich-rechtlichen Auftrages an die KI-Entwicklung
  • Der ORF bietet Programmangebote und Serviceinformationen an, die Kompetenzen im Umgang mit Digitalisierung und KI vermitteln
  • Bekenntnis zum Engagement des ORF in und aus Südtirol
    • Schlankerer ORF mit bester Qualität
  • Steigerung der Effizienz und Modernisierung der Strukturen und Prozesse zur kontinuierlichen Kostenoptimierung insbesondere unter Nutzung der Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz
  • Der ORF muss weiter sparen und dafür darf der ORF-Beitrag bis 2029 nicht erhöht werden.
  • Die kommerziellen Aktivitäten des ORF werden weiter beschränkt.
  • Weitere Präzisierung des § 4e ORF-Gesetz im Sinne der Zeitungsähnlichkeit und Überblicksberichterstattung
    • Sicherstellung der Objektivität, Sachlichkeit und Unparteilichkeit des ORF. Der ORF hat einen hohen Anspruch auf Sicherstellung der Objektivität, Sachlichkeit und Ausschluss jeglichen Anscheins der Parteilichkeit zu erfüllen:
  • Nachschärfung des Objektivitätsgebots
  • Gesetzliche Verankerung der Notwendigkeit von Social-Media-Guidelines
  • Klare gesetzliche Regelungen zum Verbot von Nebenbeschäftigungen auf Basis des Ethikkodex für ORF-Mitarbeiterinnen und ORF-Mitarbeiter
  • Abschaffung Anhörungsrecht der Landeshauptleute
    • Umsetzung einer Gremienreform im Rahmen eines breit angelegten Prozesses unter folgenden Gesichtspunkten
  • Mehr Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
  • Vielfältige Fachexpertise
  • Verstärkte Unabhängigkeit der Gremien
  • Stärkung des Publikumsrates
    • Verstärkte Kooperation des ORF mit privaten Medien
  • Gesetzliche Verankerung weiterer Kooperationspflichten des ORF mit dem privaten heimischen Medienmarkt (u. a. embedding)
  • Erleichterungen im Vergabe- und Wettbewerbsrecht u. a. bei Sportrechten, Zusammenarbeit bei deep-fake-detection und KI-Transparenz, gemeinsame KI-Rechenzentren und sichere autonome Cloudlösungen

 

Verstärkte Regulierung und Kontrolle über digitale Plattformen

  • Einsatz auf europäischer Ebene für die laufende Weiterentwicklung des Digital Services Act (DSA) und Digital Markets Act (DMA) und Prüfung weiterer nationaler Maßnahmen
  • Insbesondere durch die Verstärkung der Verantwortung bei Moderations- und Löschungsverpflichtungen
  • Bekämpfung von Desinformation, Deepfakes und andere Aktivitäten, die die Grundprinzipien unserer Demokratie gefährden
  • Effiziente Bekämpfung von strafrechtlich relevanten Inhalten im Digitalbereich
  • Mehr Transparenz bei Algorithmen und Verwendung von Daten von Userinnen und Usern
    • Unterstützung von Partnerschaften zur Entwicklung und Implementierung von KI-gestützten Tools und Stärkung der Cybersicherheit unter Einbeziehung der Medienunternehmen
    • Einführung von „must carry“ und „must be found“-Bestimmungen
    • (Online-Plattformen, Social Media sowie Vorinstallationen auf Fernseh- und Radiogeräten)

 

Die Chancen von KI nützen

  • Maßnahmen setzen, um das Potenzial vor allem von generativer KI im Medien­bereich optimal bei der digitalen Transformation zu nützen und darüber zu informieren
  • Weiterentwicklung der RTR-Servicestelle zu einem Single Point of Contact (AI-Act), ein mit breiter Expertise ausgestattetem Kompetenzzentrum für Künstliche Intelligenz, das Medien und die Öffentlichkeit bei „KI-Literacy“ und private und öffentliche Einrichtungen etwa bei Schulung, Weiterbildung und Transformation unterstützt
  • Prüfung von mit der fortschreitenden Entwicklung von KI entstehendem Regelungsbedarf im Medienkontext zum Beispiel KI-Kennzeichnungspflicht in redaktionellen Inhalten

 

Kampf gegen Fake News und Desinformation

  • Als Beitrag zur Förderung des Zugangs von jungen Menschen zum Qualitäts­journalismus soll ein kostenloser Zugang zu Digitalangeboten österreichischer Medien für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrlinge geschaffen werden, z. B. in Form einer neuen Plattform, App auf Basis des APA-Kiosk etc. Erarbeitung einer umfassenden Strategie einschließlich einer angemessenen Finanzierung zur För­derung der Medienkompetenz im Sinne einer reflektierten, kreativen und selbst­bestimmten Mediennutzung während des gesamten Lebens. Ein Schwerpunkt der Strategieentwicklung soll auf Medienkompetenz in Schulen und Bildungsein­richtungen inklusive Erwachsenenbildung gelegt werden.
  • Kinder und Jugendliche im Netz schützen

 

Sichere Arbeitsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten

  • Fortführung des laufenden Prozesses zum besseren Schutz von Journalistinnen und Journalisten auf Basis der EU-Empfehlung zum Schutz, zur Sicherheit und zur Stärkung der Rolle von Journalistinnen und Journalisten, z. B. bei Übergriffen bei Demonstrationen oder im Internet
  • Prüfung weiterer Schritte auf Grundlage des derzeit in Ausarbeitung befindlichen Konzepts für eine „Clearingstelle“, das die bereits bestehende Rechtsberatung des Presseclubs Concordia berücksichtigt, wobei auch Betroffene von Gewalt und Belästigung in der Erstellung des Konzepts berücksichtigt werden sollen

 

Umgang mit Inseraten von Regierung und öffentlicher Hand definieren

  • Evaluierung des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes (Med-KF-TG) auch im Hinblick auf die Anforderungen des Europäischen Medien­freiheitsgesetzes
  • Verpflichtung der Bundesministerien, ihre Ausgaben für Informationstätigkeiten transparent in einem eigenen Budgetansatz (Detailbudget) zu führen
  • Die Bundesregierung bekennt sich zu einem sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln und reduziert die Budgetansätze für Informationstätigkeiten um 10 % im Vergleich zu den Vorjahresausgaben.