Datenschutzgesetz
12. Juni 2024

„Neuregelung ist positiv zu bewerten“

Der Verband Österreichischer Zeitungen begrüßt die am 12. Juni 2024 im Nationalrat beschlossene Änderung des Datenschutzgesetzes, mit der es nach einem intensiven Diskussionsprozess zu einer Neuregelung im Datenschutz kommt.

„Der Verband hat während des Begutachtungsverfahrens eine ausführliche Stellungnahme eingebracht und konstruktive Vorschläge im Sinne einer praktikablen Neuregelung für die Medienbranche übermittelt“, sagt Gerald Grünberger, Geschäftsführer des Verbands Österreichischer Zeitungen, in einer ersten Reaktion. „Es sind wesentliche Forderungen des Verbandes, wie etwa die Absicherung des Redaktionsgeheimnisses, die weitgehende Beschränkung der Betroffenenrechte sowie die Abkehr von einer Inhaltskontrolle journalistischer Veröffentlichungen durch die Datenschutzbehörde, erfüllt worden.“

Zu kritisieren sei aus Sicht des Verbandes zwar, dass die zugunsten des freien Journalismus geregelten Ausnahmen von der DSGVO aus Sicht des Verbandes hinter vergleichbaren geltenden Regelungen anderer EU-Mitgliedstaaten zurückblieben. „Dennoch haben die politisch Verantwortlichen wesentliche Aspekte aus den Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Medienbranche aufgegriffen und so den Kernanliegen nicht nur unseres Verbandes weitgehend Rechnung getragen“, so Grünberger abschließend.