ORF-Gesetzesnovelle
5. Juli 2023

Präsident Mair kritisiert mangelnde medienpolitische Verantwortung der Bundesregierung

Der Verband Österreichischer Zeitungen wird die Europäische Wettbewerbskommission mit verschiedenen Fragestellungen in Zusammenhang mit dem ORF-Gesetz sowie dem ORF-Beitragsgesetz befassen. Einer der zentralen Punkte der Beschwerde ist die Zeitungsähnlichkeit des ORF-Digitalangebots ORF.at.
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Am 5. Juli 2023 wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien die ORF-Gesetzesnovelle im Plenum des Nationalrats beschlossen. Der VÖZ nimmt diesen Gesetzesbeschluss mit Bedauern und Sorge zur Kenntnis. „Diese Gesetzesnovelle ist dazu geeignet, den privaten Medienstandort Österreich in seiner Existenz zu gefährden. Der gesamte Medienmarkt befindet sich in einem dramatischen Umbruch. Private Medien stehen unter erheblichem wirtschaftlichen Druck, die ORF-Gesetzesnovelle bevorzugt den österreichischen Marktführer bei digitalen Nachrichtenangeboten und führt zu weiteren Wettbewerbsverzerrungen“, sagt VÖZ-Präsident und Vorstandsvorsitzender der Styria Media Group Markus Mair in einer ersten Reaktion.

Wettbewerbsbeschwerde bei der EU

Die Regierungsparteien haben dieser Entwicklung keine Beachtung geschenkt und ein Gesetz beschlossen, das die Interessen aller Marktteilnehmer nicht mit ausreichender medienpolitischer Verantwortung berücksichtigt, wie Mair betont. „Vor diesem Hintergrund sehen wir uns gezwungen, umgehend die Europäische Wettbewerbskommission mit verschiedenen Fragestellungen in Zusammenhang mit dem ORF-Gesetz sowie dem ORF-Beitragsgesetz zu befassen. Insbesondere die Zeitungsähnlichkeit des ORF-Digitalangebots sowie die zusätzlichen finanziellen Mittel werden darin thematisiert“, weist der VÖZ-Präsident auf eine Wettbewerbsbeschwerde hin, die der Verlegerverband einlegt.