Zu kritisieren ist, dass die Liste an Gründen, mit denen Informationen verweigert werden können, umfangreicher werde als bisher. Eine Ausweitung der Auskunftsverweigerungsgründe im Bundesverfassungs-Gesetz sei strikt abzulehnen. Problematisch sei auch, dass Kammern nur gegenüber ihren Angehörigen informationspflichtig bleiben. Gerade Informationen betreffend der Arbeiter- und Wirtschaftskammer seien regelmäßig von allgemeinem Interesse.
Die Prüfkompetenz des Rechnungshofes soll künftig bereits bei 25 Prozent Beteiligung von Bund, Land oder Gemeinden gelten. Bisher galt ein Schwellenwert von 50 Prozent. Dies könnte in der Praxis bedeuten, dass die staatlich unabhängige Nachrichtenagentur APA – Austria Presse Agentur aufgrund der Minderheitsbeteiligung des ORF unter staatliche Finanzaufsicht bzw. Finanzkontrolle gestellt wird.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass dies nicht intendiert sei. „Die RH-Kontrolle einer Nachrichtenagentur, deren Genossenschafter überwiegend private Medienunternehmen sind, wäre in eklatantem Widerspruch zur Rolle der Medien als eben gerade nicht staatlicher public watchdog“, meint der Verband und verlangt eine Klarstellung.