Reform des Urheberrechts
19. März 2019

Ja zur Copyright-Richtlinie!

Am 26. März 2019 findet die finale Abstimmung über die Reform des Urheberrechts im EU-Parlament statt. Vor diesem Hintergrund haben der VÖZ und weitere Verbände der österreichischen Kultur- und Kreativwirtschaft sich für die Notwendigkeit der Urheberrechtsreform ausgesprochen. In einer breiten Initiative haben die Tages- und Wochenzeitungen, die im VÖZ vertreten sind dazu eine Kampagne mit dem Claim „Nur ein faires Internet ist ein freies Internet. Ja zur Copyright-Richtlinie!“ unterstützt.

Durch den bestehenden Entwurf der Copyright-Richtlinie soll das Leistungsschutzrecht für Presseveröffentlichungen von Verlagen nun erstmals gesetzlich verankert werden. Wollen Aggregatoren Presseveröffentlichungen verwenden und geht diese Verwendung über einzelne Wörter bzw. sehr kurze Ausschnitte hinaus, so sind sie verpflichtet eine Lizenz für die Nutzung vom Verlag zu erwerben. Gleichzeitig stellt die Richtlinie klar, dass einerseits bloßes Hyperlinking und andererseits die nicht-kommerzielle Nutzung von Privatpersonen hiervon nicht umfasst werden sollen. Der Schutz des Leistungsschutzrecht bezieht auch explizit den Content von Nachrichtenagenturen in den Anwendungsbereich mit ein. Mit einer Schutzdauer von zwei Jahren, konnte dabei ein Kompromiss zwischen den Interessen gefunden werden. Journalisten (Autoren) sollen an den Erlösen aus dem Leistungsschutzrecht angemessen beteiligt werden.