Mehr als 70 Prozent der Ratsstimmen für ein zeitgemäßes Urheberrecht
16. April 2019

Rat der EU stimmt Urheberrechtsreform zu

Am 15. April 2019 hat der Rat der Europäischen Union nach jahrelanger Auseinandersetzung die Richtlinie für ein neues EU-Urheberrecht bestätigt. Bereits am 26. März hatte das Europäische Parlament der Richtlinie zugestimmt. Der Entscheid hat große Bedeutung für den Schutz geistigen Eigentums in der digitalen Welt.
EU-Urheberrecht Abstimmungsergebnisse
Quelle: https://europa.eu/!Kx63cY

Über 70 Prozent der Ratsstimmen – darunter auch jene Österreichs – sprachen sich für die Urheberrechtsreform aus. Schon bei der vorangegangenen Abstimmung im Europäischen Parlament sprach VÖZ-Präsident Markus Mair „von einer wichtigen Weichenstellung, die den Erhalt von unabhängigem Journalismus in der digitalen Welt sichern kann.“ Für ihn hat die Entscheidung „nahezu historischen Charakter“. Im Vorfeld hatte das intensive Lobbying von Suchmaschinen-Betreibern und Nachrichten-Aggregatoren für große Verunsicherung gesorgt. Letztendlich konnten die EU-Gremien trotz massiver Meinungsmache der US-Plattformen zu einem positiven Ergebnis kommen. Mit der Abstimmung im Rat vom 15. April ist der jahrelange Prozess auf europäischer Ebene abgeschlossen. In den kommenden 24 Monaten muss die Umsetzung in nationales Recht erfolgen.

Der Verband Österreichischer Zeitungen hatte sich wiederholt für die Notwendigkeit der Urheberrechtsreform ausgesprochen. In einer breiten Initiative unterstützten die Tages- und Wochenzeitungen, die im VÖZ vertreten sind, gemeinsam mit Verbänden der österreichischen Kultur- und Kreativwirtschaft die Kampagne „Nur ein faires Internet ist ein freies Internet. Ja zur Copyright-Richtlinie!“.

Die nun durchgesetzte Urheberrechtsreform ist für die europäische Kreativ- und Medienindustrie richtungsweisend: Internetplattformen sollen künftig verpflichtet sein, mit Urhebern, Verlagen und Kreativen über die Nutzung ihrer Werke zu verhandeln. Bis dato konnten die international tätigen Onlinekonzerne mit der Nutzung von fremden urheberrechtlich geschützten Inhalten Milliarden durch Werbeeinnahmen erzielen – Verlage und Urheber wurden daran nicht beteiligt.