Gemeinsame Inseratenwelle des VÖZ zum Internationalen Tag der Pressefreiheit am 3. Mai
2. Mai 2019

Gedenken an getötete Journalisten

Auch dieses Jahr gedenken die Mitglieder des Verbandes Österreichischer Zeitungen (VÖZ) anlässlich des Internationalen Tags der Pressefreiheit jener internationalen Journalisten, die in Ausübung ihrer Tätigkeit getötet wurden. In einer gemeinsamen Inseratenwelle werden alle 67 Journalisten namentlich genannt. VÖZ-Präsident Markus Mair: „Der Tod dieser Journalisten zeigt, dass Presse- und Meinungsfreiheit in vielen Ländern der Erde kein akzeptiertes Grundrecht ist. In Österreich und der Europäischen Union ist dieses Grundrecht im Wesentlichen unbestritten, allerdings muss auch in unseren Demokratien die Presse- und Meinungsfreiheit stets aufs Neue verteidigt und abgesichert werden.“

Unter den getöteten 67 Journalisten der vergangenen 12 Monate findet sich zwar kein Opfer in der Europäischen Union, jedoch sind der Tod von Daphne Caruana Galizia 2017 auf Malta und jener von Ján Kuciak 2018 in der Slowakei ein trauriger Beweis dafür, wie leicht die Pressefreiheit auch in unserer unmittelbaren Nachbarschaft verwundbar ist.

Vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen rund um die Thematik Presse- und Meinungsfreiheit sieht Mair eine Chance für die Politik in Österreich: „Gegen eine Einschränkung oder Gängelung der Presse- und Meinungsfreiheit haben dankenswerterweise Bundespräsident, Bundeskanzler, Vizekanzler und Medienminister wiederholt klare Worte gefunden. Jede Beschneidung dieses Grundrechtes wird von Seiten des VÖZ entschieden abgelehnt. Vielmehr könnte ein Informationsfreiheitsgesetz, wie es der VÖZ seit Jahren fordert, eine massive Verbesserung hinsichtlich des Umgangs mit öffentlichen Informationen und des Verhältnisses zwischen öffentlichen Amtsträgern und Journalisten bringen.“

Die bisherigen Auskunftspflichtgesetze von Bund und Ländern sollen dieser Forderung zufolge durch ein einheitliches Informationsfreiheitsgesetz ersetzt werden, das jegliche nicht zwingend erforderliche Beschränkung des Informationszuganges der Presse zu staatlichen Informationen und Unterlagen beseitigt. Eine weitere Verbesserung zum Schutz der Pressefreiheit wäre die staatliche Anerkennung von Presseausweisen des österreichischen Kuratoriums für Presseausweise.