ÖSTERREICHISCHER WERBERAT – BESCHWERDEBILANZ 2016
9. Mai 2017

„Zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit ÖWR“

Im Jahr 2016 wurden beim Österreichischen Werberat insgesamt 308 Beschwerden eingebracht. Diese Anzahl von Beschwerden führte zu 181 Entscheidungen. Dabei stehen 11 Stopp-Entscheidungen und 22 Sensibilisierungssprüche, 59 Entscheidungen gegenüber, die mit „Kein Grund zum Einschreiten“ belegt wurden.
ÖWR-Präsident Michael Straberger

Die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit dem Österreichischen Werberat spiegelt sich in der hohen Anzahl der sofortigen Sujet-Rücknahmen durch das jeweils betroffene Unternehmen. So haben 22 betroffene Unternehmen ihre Werbemaßnahmen, noch vor einleiten des Beschwerdeverfahrens, zurückgenommen.

„Darüber hinaus zeigten sich die meisten werbetreibenden Unternehmen einsichtig und entfernten oder änderten ihre Werbemaßnahme, wenn die Maßnahme mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurde“, ergänzt ÖWR-Präsident Michael Straberger, „und das haben wir vor allem unserem hochkarätigen Entscheidungsgremium zu verdanken.“ Gemeint sind damit die 212 Persönlichkeiten der Werbewirtschaft die Woche für Woche gemeinsam mit Spezialisten wie Psychologen, Anwälten und VertreterInnen von NGOs ihre Expertise zur Verfügung stellen.

„Auch die transparente und dialogorientierte Abwicklung von Beschwerden schafft zunehmendes Vertrauen“, weiß Straberger. Denn: „Wir wollen mit der Branche agieren. Demnach ist uns wichtig immer zuerst mit den Werbeverantwortlichen ins Gespräch zu kommen und dann nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.“

Der Blick auf die Beschwerdebilanz zeigt einen geringen Anstieg der Beschwerden, bei gleichzeitig geringfügig höherer Anzahl von Entscheidungen: Während 2016 308 Beschwerden einlangten, waren es 248 im Jahr zuvor. 181 Entscheidungen wurden heuer getroffen, im Jahr 2015 waren es 168 an der Zahl. Von den 181 Entscheidungen belegten die Werberäte und Werberätinnen 11 mit einem „Stopp“ (2015: 22) und bei 22 wurde zur Sensibilisierung aufgerufen (2015: 13). Bei 59 Entscheidungen (2015: 52) konnte kein Verstoß gegen den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkannt werden und das Gremium wertete mit „Kein Grund zum Einschreiten“.

Die stabile Anzahl an Entscheidungen verdeutlicht vor allem eines: „Um den Werberat zu aktivieren bedarf es keiner großen Anzahl an Beschwerden. Wir nehmen jede einzelne Beschwerde von Konsumenten ernst und behandeln jedes Anliegen mit der gleichen Gewichtung.“

Werberat forderte Aus für Palmers „Osterhäschen“-Werbung

Aktuell hat der Werberat Palmers wegen eines Werbesujets verurteilt, das als „Osterhöschen“ auch mediale Wellen geschlagen hat. Das Gremium forderte Palmers „zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel“ auf. Die abgebildeten Models würden „in einer sexualisierten und entwürdigenden Weise dargestellt werden, an Minderjährige erinnern und rein als Blickfang dienen“. Das Sujet spiele „mit Konnotationen, die auch bei Unterwäschewerbung nicht zulässig sind“.

Abgesehen von der herabwürdigenden Darstellung wirkten die Darstellerinnen „sehr jung und alleine durch ihren Körperbau kindlich. Aufgrund dessen wird von einer Vielzahl der Werberäte und Werberätinnen darauf hingewiesen, dass diese Werbemaßnahme ein unrealistisches Körperbild für junge Frauen propagiert und somit zum Schutz von Jugendlichen gestoppt werden soll.“ Insgesamt werde das Setting der gesichtslosen, sehr jung wirkenden Darstellerinnen als eine Reduktion auf den Körper und die Sexualität gesehen.