EINREICHFRIST: 15. SEPTEMBER 2017
16. August 2017

Jetzt für das 1. ADGAR-Halbfinale 2017 einreichen

Ab jetzt können die kreativen Printsujets für die 1. Halbjahreswertung zur „Anzeige des Jahres 2017“ eingereicht werden. Gültig sind Anzeigen, die im ersten Halbjahr 2017 (Jänner bis Juni 2017) geschalten wurden. Einsendeschluss für alle Kategorien ist der 15. September 2017.

Es werden 20 Finalisten für die Gesamtjahreswertung – also 5 je Kategorie – ermittelt, die bei der traditionellen ADGAR Gala des VÖZ im Frühjahr 2018 die Chance auf einen ADGAR haben. Bei der Halbjahreswertung werden vorerst die drei besten Anzeigen je Kategorie ausgezeichnet und mit einer Urkunde prämiert. Sie steigen mit den zwei jeweils Nächstplatzierten der Kategorie in die Finalrunde auf.

Wer kann teilnehmen?

Teilnahmeberechtigt sind alle werbetreibenden Unternehmen und Auftraggeber von Anzeigenwerbung, die ihren Sitz in Österreich haben, Werbeagenturen und Mediaagenturen für ihre Auftraggeber sowie Jury-Mitglieder. Von der Bewertung ausgeschlossen ist die Eigenwerbung eines Verlages sowie einer Interessenvertretung. Einreichberechtigt sind alle Printkampagnen, deren Sujets mindestens fünf Mal im Zeitraum Jänner bis Juni 2017 in österreichischen Tages-, Wochenzeitungen und Magazinen inseriert wurden. Zumindest eine Schaltung muss in einem dem Verband Österreichischer Zeitungen angehörigen Medium erfolgt sein.

Informationen zum Ablauf

Es werden 20 Finalisten für die Gesamtjahreswertung – also 5 je Kategorie – ermittelt, die bei der traditionellen ADGAR Gala des VÖZ im Frühjahr 2018 die Chance auf einen ADGAR haben. Bei der Halbjahreswertung werden vorerst die drei besten Anzeigen je Kategorie ausgezeichnet und mit einer Urkunde prämiert. Sie steigen mit den zwei jeweils Nächstplatzierten der Kategorie in die Finalrunde auf.

Alle Arbeiten werden in einer ersten Auswahlrunde den Jurymitgliedern präsentiert. Bei der Jurysitzung wird dann eine Shortlist diskutiert. Sollten es Ihre Arbeiten auf diese Shortlist schaffen, werden Sie kontaktiert und um Übermittlung der Originalsujets auf Fotokarton ersucht.

Kategorien

Die Bewertung erfolgt in den folgenden vier Kategorien:

  • Auto und Motor
  • Dienstleistungen
  • Handel & Konsum- und Luxusgüter
  • Social Advertising

Die Einreichung der Sonderkategorien (Sonderpreis Kreativer Einsatz von Printwerbung & Sonderpreis Kreativer Einsatz von Onlinewerbung) kann erst im 2. Halbjahr erfolgen.

www.adgar.at

Die Einreichung für die „Anzeige des Jahres“ ist ausschließlich über www.adgar.at möglich. Die ADGAR-Website bietet zudem weitere Informationen über die ADGAR-Teilnahmebedingungen.