Im Rahmen der Publizistikförderung werden periodische Druckschriften gefördert, die mindestens viermal und höchstens vierzigmal pro Jahr erscheinen, sich vorwiegend mit politischen, kulturellen oder weltanschaulichen (religiösen) Fragen beschäftigen und sich nicht ausschließlich an ein Fachpublikum wenden. Gesetzliche Grundlage ist der Abschnitt II des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984.
Förderansuchen können seit dem Jahr 2021 über das von der RTR-GmbH zur Verfügung gestellte Online-Formular eingebracht werden.
Die RTR-Benutzerkennung und die elektronische Signatur sind Voraussetzungen für die Online-Einreichung. Erforderlich sind neben den Formularen Belegexemplare, Verlagsaufzeichnungen, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Die Auszahlung der Förderung erfolgt einmal jährlich.
Die Entscheidung über die Zuteilung der Förderungsmittel trifft die KommAustria. Sie hat bei ihrer Entscheidung auf die Empfehlungen des Publizistikförderungsbeirates Bedacht zu nehmen.
RTR-GmbH / KommAustria
Presse- und Publizistikförderung
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