Bildungsteilzeit

Zeitungen und Magazine in der Corona-Krise

Bildungsteilzeit

Die Voraussetzungen für Anspruch auf Bildungsteilzeit und Bildungsteilzeitgeld entsprechen im Wesentlichen jenen des Anspruchs auf Bildungskarenz und Weiterbildungsgeld (insbes.: 6 Monate durgehende vollversicherte Beschäftigung beim jetzigen Arbeitgeber, Anwartschaft auf Arbeitslosengeld erfüllt, siehe oberhalb). Die Dauer der Bildungsteilzeit darf vier Monate nicht unter- und zwei Jahre nicht überschreiten. Die Arbeitszeit muss um mindestens ein Viertel und darf höchstens um die Hälfte der bisherigen Normalarbeitszeit reduziert werden. Die wöchentliche Arbeitszeit während der Bildungsteilzeit darf zehn Stunden nicht unterschreiten. Eine neuerliche Bildungsteilzeit kann frühestens nach dem Ablauf von vier Jahren ab dem Antritt der letzten Bildungsteilzeit (Rahmenfrist) vereinbart werden.

Das Bildungsteilzeitgeld beträgt im Jahr 2020 € 0,83 täglich für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normalarbeitszeit verringert wird.

Beispiel:

Reduktion der Arbeitszeit von 40 auf 20 Wochenstunden „- Bildungsteilzeitgeld = 20 × 0,83 = € 16,60 täglich. Monatlich € 498,00 (bei 30 Tagen).

Auch bei der Bildungsteilzeit besteht kein Kündigungsschutz.