Änderungskündigung

Zeitungen und Magazine in der Corona-Krise

Änderungskündigung

Zeigt sich der Arbeitnehmer mit der Verschlechterung nicht einverstanden, kann der Arbeitgeber eine Änderungskündigung aussprechen. Dabei spricht der Arbeitgeber

  • entweder zuerst die Kündigung aus und erklärt, dass er die Kündigung zurücknimmt, wenn der Arbeitnehmer ein Angebot zur Änderung des Arbeitsvertrages annimmt,
  • oder er bietet dem Arbeitnehmer eine Änderung des Arbeitsvertrages an und spricht für den Fall der Nichtannahme des Angebots binnen einer gesetzten Frist die Kündigung aus.

Bei einer Änderungskündigung müssen alle Formvorschriften einer Kündigung eingehalten werden (Information an den Betriebsrat, Kündigungsfristen und -termine). Der betroffene Arbeitnehmer muss die Änderung nicht akzeptieren und kann die Kündigung gegen sich gelten lassen. Der Arbeitgeber geht daher das Risiko ein, dass er den Arbeitnehmer verliert und Beendigungsansprüche (zB Abfertigung Alt) fällig werden.