COVID-Privatrundfunkförderung

Zeitungen und Magazine in der Corona-Krise

COVID-Privatrundfunkförderung

Der RTR-GmbH werden im Jahr 2020 zusätzlich weitere 15 Millionen Euro von den Einnahmen aus den Gebühren gemäß § 3 Abs. 1 RGG zu überwiesen, wobei jeweils die Hälfte dieses zusätzlichen Betrags per 30. Juni und per 30. September zu überweisen ist. Das Fördervolumen der Privatrundfunkförderung erhöht sich daher von € 20 Mio. auf € 35 Mio.