Zeitungen und Magazine in der Corona-Krise
COVID-Presseförderung
Außerordentliche Fördermaßnahme Druckkostenbeitrag
Zur Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation auf die Einnahmensituation im Bereich der Printmedien werden im Jahr 2020 Medieninhaber von Tageszeitungen im Rahmen der Presseförderung nach Presseförderungsgesetz mit einem einmaligen Betrag von 3,25 Euro pro Exemplar der anhand des Jahres 2019 ermittelten durchschnittlichen Druckauflage finanziell unterstützt (§ 12b in das PresseFG).
Ansuchen sind innerhalb von 4 Wochen ab Ablauf des Tages der Kundmachung des 4. COVID-19 Gesetzes, sohin bis spätestens 2. Mai 2020, bei der KommAustria einzubringen und haben geeignete Nachweise über die Höhe der Druckauflage zu enthalten. Die Antragstellung erfolgt über ein Web-Formular der KommAustria – dieses soll planmäßig noch heute, 06.04.2020, verfügbar sein, spätestens jedoch bis Mitte der Woche.
Die außerordentliche Fördermaßnahme ist zeitlich befristet, die Gesetzesbestimmung tritt mit 31.12.2020 außer Kraft.
Aufstockung der Mittel für die Vertriebsförderung
Die für die auf das Jahr 2019 bezogenen Ansuchen für die Vertriebsförderung bereitzustellenden Mittel werden sowohl für Tageszeitungen als auch für Wochenzeitungen deutlich erhöht:
- Tageszeitungen (§ 6): die bereitzustellenden Mittel betragen insgesamt € 5.244.750 (Förderergebnis für BEOZ 2018: € 2.097.900);
- Wochenzeitungen (§ 7): die bereitzustellenden Mittel betragen insgesamt € 4.467.750 Euro (Förderergebnis für BEOZ 2018: € 1.787.100).